Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesrechnungshof
Bundesrechnungshof,der Bundesreg. gegenüber unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Bundesoberbehörde zur Kontrolle und Rechtslegung über die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschl. seiner Sondervermögen und Betriebe; am 27. 11. 1950 errichtet; Sitz Frankfurt am Main. Die Mitgl. besitzen richterl. Unabhängigkeit, können aber keine Sanktionen verhängen. In den Ländern bestehen entsprechende Behörden.
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