Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesnachrichtendienst
Bundesnachrichtendienst,Abk. BND, der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrep. Dtl., Sitz Pullach; hervorgegangen aus der »Organisation Gehlen«. Diese wurde 1955 von der Bundesreg. übernommen und 1956 in den B. umgewandelt. Der B. untersteht dem Bundeskanzleramt und unterliegt der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission.
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