Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundeskartellamt
Bundeskartẹllamt,Abk. BKartA, Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesmin. für Wirtschaft, gegr. 1958, Sitz Berlin. Das B. nimmt die sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ergebenden Aufgaben wahr und hat zu diesem Zweck Auskunfts- und Einsichtsrechte (auch mittels Durchsuchungen) in Geschäftsunterlagen. Es kann Verstöße gegen das GWB (z. B. unerlaubte Preisabsprachen) untersagen und mit Bußgeldern ahnden. Das Entscheidungsverfahren des B. ist justizähnlich, gegen die Entscheidungen selbst sind Beschwerde zum Kammergericht und Rechtsbeschwerde zum BGH möglich. (Fusionskontrolle, Kartell, Missbrauchsaufsicht)
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