Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesimmissionsschutzgesetz
Bundesimmissionsschutzgesetz,Gesetz i. d. F. v. 14. 5. 1990, das den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgütern vor schädl. Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. a. zum Ziel hat. Schädl. Umwelteinwirkungen im Sinne des Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebl. Nachteile oder erhebl. Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Der Immissionsschutz wird bes. dadurch verwirklicht, dass Anlagen mit umweltschädl. Emissionen der Genehmigung und Überwachung unterliegen. (Luftreinhaltung, Feuerung)
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