Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesgerichte
Bundesgerichte,in Bundesstaaten Gerichte des Gesamtstaates, die organisatorisch unabhängig von den Gerichten der Gliedstaaten bestehen. In Dtl. sind B. die obersten Gerichtshöfe des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht), der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe, das Bundespatentgericht und das Bundesdisziplinargericht. Einen besonderen Platz unter den B. nimmt das Bundesverfassungsgericht ein. - In Österreich ist die Ausübung der Gerichtsbarkeit ausschließlich Sache des Bundes, mithin sind alle österr. Gerichte B. Zur Schweiz Bundesgericht.
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