Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesexekution
Bundesexekution,im Bundesstaat und Staatenbund die Ausübung von Zwang durch die Bundesgewalt gegen ein Bundesmitglied, das seine Pflichten gegenüber dem Gesamtstaat verletzt (Reichsexekution, im Völkerrecht Sanktion); in Dtl. besteht der Bundeszwang. Im Dt. Bund nach Art. 31 der Wiener Schlussakte von 1820 und der Exekutionsordnung ein Mittel zur Vollstreckung gerichtsähnl. Entscheidungen sowie zum Vollzug der Bundesakte und anderer Grundges., Beschlüsse und Garantien des Bundes gegen »pflichtwidrige« Bundesmitglieder. Angewandt z. B. 1834 gegen die Freie Reichsstadt Frankfurt.
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