Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesbürgschaften
Bundesbürgschaften,in Dtl. aus Gründen der Wirtschafts- und Exportförderung vom Bund übernommene bedingte Verpflichtungen gegenüber Kreditgebern zur Absicherung privatwirtschaftlich nicht versicherbarer wirtschaftl. und polit. Risiken, v. a. im Außenwirtschaftsbereich, in Form von Bürgschaften oder Garantien. (Hermes Kreditversicherungs-AG)
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