Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesbetriebe
Bundesbetriebe, i. w. S. oft Synonym für die öffentlichen Unternehmen des Bundes (Bundesunternehmen) einschließlich der Unternehmen des öffentl. und privaten Rechts, an denen der Bund bzw. die Sondervermögen des Bundes mehrheitlich beteiligt sind (Bundesbeteiligungen; Privatisierung); i. e. S. (nach § 26 Bundeshaushaltsordnung) rechtlich unselbstständige, organisatorisch ausgegliederte Einrichtungen der Bundesverwaltung, die erwerbswirtschaftlich (z. B. die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein) ausgerichtet sind (Regiebetriebe des Bundes).
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