Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesbehörden
Bundesbehörden,in einem Bundesstaat die Behörden des Gesamtstaats im Unterschied zu den Behörden der Gliedstaaten (in Dtl. Landesbehörden). In Dtl. die der Bundesverwaltung zugeordneten Behörden. - In Österreich sind oberste B. der Bundespräs., die Bundesreg. und die Bundesmin., unter deren Leitung zahlr. B. arbeiten (z. B. Finanzämter). - In der Schweiz sind B. sowohl Bundesversammlung, Bundesrat, Bundesgericht und Bundeskanzlei als auch die Departemente (Ministerien) sowie diesen unterstellte Bundesämter, Betriebe u. a.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Bundesbehörden