Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesanzeiger
Bundesanzeiger,in Dtl. das amtl., vom Bundesmin. der Justiz herausgegebene Publikationsorgan für amtl. Mitteilungen (Verwaltungsanordnungen, Ausschreibungen der Ministerien u. a.); auch Organ für gerichtl. und private Veröffentlichungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, z. B. Hinterlegungsbekanntmachungen, Jahresabschlüsse.
Bundesanzeiger,in Dtl. das amtl., vom Bundesmin. der Justiz herausgegebene Publikationsorgan für amtl. Mitteilungen (Verwaltungsanordnungen, Ausschreibungen der Ministerien u. a.); auch Organ für gerichtl. und private Veröffentlichungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, z. B. Hinterlegungsbekanntmachungen, Jahresabschlüsse.