Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bundesanzeiger
Bundesanzeiger,in Dtl. das amtl., vom Bundesmin. der Justiz herausgegebene Publikationsorgan für amtl. Mitteilungen (Verwaltungsanordnungen, Ausschreibungen der Ministerien u. a.); auch Organ für gerichtl. und private Veröffentlichungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, z. B. Hinterlegungsbekanntmachungen, Jahresabschlüsse.
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