Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Buchersitzung
Buch|ersitzung(Tabularersitzung), der endgültige Erwerb eines Grundstücksrechts (insbesondere Eigentum) durch dreißigjährige fälschl. Eintragung als Berechtigter im Grundbuch und nach dreißigjährigem Eigenbesitz (§ 900 BGB).
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