Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Brüche
I Brüche(Brüchte), im dt. Recht des MA. die bei geringen Vergehen an die öffentl. Gewalt zu zahlende Geldstrafe im Unterschied zu der an den Verletzten zu zahlenden Buße.
II Brụ̈che,
Ernst, Physiker, * Hamburg 28. 3. 1900, ✝ Gundelsheim (Kr. Heilbronn) 8. 2. 1985; arbeitete maßgebend an der Entwicklung der Elektronenmikroskopie; Gründer und 1944-72 Herausgeber der »Physikal. Blätter«.
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