Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Brunnenvergiftung
Brunnenvergiftung,1) allg.: Verleumdung.
2) Recht: die vorsätzl. Vergiftung von Brunnen- oder Wasserbehältern, die als Trinkwasserbehälter dienen; als gemeingefährl. Verbrechen nach § 314 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren belegt und, wenn durch die Handlung der Tod eines Menschen verursacht worden ist, mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. (Gewässerschutz)
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