Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Brautkauf
Brautkauf,bei manchen Völkern übl. Sitte, an die Verwandtschaft der Braut Werte zu übergeben, nicht im Sinne eines Kaufpreises, sondern als Ersatz für die Arbeitskraft, als Erwerb eines Anspruchs auf die zukünftigen Kinder, als Pfand für die gute Behandlung der Frau oder (in polygynen Gesellschaften) zur Regulierung der Nachfrage nach Frauen. Der Preis kann durch Dienstleistungen abgegolten oder herabgesetzt werden.
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