Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Brauerei
Brauerei,Gewerbebetrieb zur Herstellung von Bier. Mit einem Bierausstoß von (1997) 109,1 Mio. hl steht Dtl. nach den USA und der VR China an dritter Stelle in der Weltproduktion. Die Struktur des B.gewerbes in Dtl. ist trotz Konzentrationsprozessen überwiegend mittelständisch (1998: 1 260 B., darunter 698 in Bayern). - Das Braurecht gehörte im MA. zu den Vorrechten der Grund- oder Landesherrschaft (früheste verbriefte Verleihung von Kaiser Otto II. 974 an die Kirche zu Lüttich). Seit dem 13. Jh. ging das Braurecht großenteils an die Städte über. Die älteste dt. Brauerordnung stammt aus Augsburg (1155). Die letzten Reste obrigkeitl. Braumonopole wurden durch das Biersteuer-Ges. von 1918 beseitigt.
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