Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Branntweinsteuer
Branntweinsteuer,in Dtl. von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein festgelegte und als Bestandteil des vom Käufer des Branntweins zu entrichtenden Kaufpreises (Monopolverkaufspreis) erhobene Verbrauchsteuer. Das Aufkommen beträgt rd. 0,6 % der Steuereinnahmen und ist an den Bund abzuführen. Die Steuersätze sind je nach Verwendungszweck differenziert (zw. 0 und 2 550 DM je hl Weingeist).
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