Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Branntweinmonopol
Branntweinmonopol,staatl. Finanzmonopol auf Übernahme, z. T. Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verwendung von Branntwein sowie Handel mit unverarbeitetem Branntwein. Das B., das neben fiskal-, v. a. aber agrarpolit. Ziele verfolgt, wird in Dtl. von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) wahrgenommen; sie setzt das Brennrecht der Brennereien pro Jahr und die Übernahmepreise fest. Der von der Monopolverwaltung abgesetzte Alkohol unterliegt der Branntweinsteuer. - Das B. wurde 1919 eingeführt, auch in Österreich und der Schweiz besteht ein B. (Alkoholmonopol).
Branntweinmonopol,staatl. Finanzmonopol auf Übernahme, z. T. Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verwendung von Branntwein sowie Handel mit unverarbeitetem Branntwein. Das B., das neben fiskal-, v. a. aber agrarpolit. Ziele verfolgt, wird in Dtl. von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) wahrgenommen; sie setzt das Brennrecht der Brennereien pro Jahr und die Übernahmepreise fest. Der von der Monopolverwaltung abgesetzte Alkohol unterliegt der Branntweinsteuer. - Das B. wurde 1919 eingeführt, auch in Österreich und der Schweiz besteht ein B. (Alkoholmonopol).