Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Branntweinmonopol
Branntweinmonopol,staatl. Finanzmonopol auf Übernahme, z. T. Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verwendung von Branntwein sowie Handel mit unverarbeitetem Branntwein. Das B., das neben fiskal-, v. a. aber agrarpolit. Ziele verfolgt, wird in Dtl. von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) wahrgenommen; sie setzt das Brennrecht der Brennereien pro Jahr und die Übernahmepreise fest. Der von der Monopolverwaltung abgesetzte Alkohol unterliegt der Branntweinsteuer. - Das B. wurde 1919 eingeführt, auch in Österreich und der Schweiz besteht ein B. (Alkoholmonopol).
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