Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Brandstiftung
Brandstiftung,gemeingefährl., mit hohen Strafen bedrohtes Gefährdungsdelikt. Unterschieden wird in a) einfache B. (§ 306 StGB), B. in Gebäuden oder an Sachen, die in fremdem Eigentum stehen; b) schwere B. (§ 306 a), B. in Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen dienen; c) bes. schwere B. (§ 306 b), wenn durch die B. eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen verursacht wurde; d) B. mit Todesfolge (§ 306 c); e) fahrlässige B. (§ 306 d); f) strafbar ist auch das Herbeiführen einer Brandgefahr (§ 306 f). Ähnl. Regelungen gelten in Österreich und der Schweiz.
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