Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Brandschutz
Brandschutz (Feuerschutz), alle Maßnahmen zur Verhütung (vorbeugender B.) und Bekämpfung (abwehrender B.) von Bränden, bes. bau- und gewerberechtl. Vorkehrungen. Dem B. dienen Regelungen über Bauabstände, Brand- und Trennwände, Herstellung von bestimmten Decken und Dachteilen aus feuerfesten Baustoffen, über Feuerungsanlagen, ausreichende Wasserversorgung u. a. Besondere Anforderungen werden dabei an Hochhäuser und Versammlungsräume (z. B. Theater) gestellt. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten ist gesetzlich geregelt. Weitere Bestimmungen betreffen u. a. den Umgang mit Feuer und Licht, bes. in Feld und Forst (Rauchverbot).
Literatur:
Bergbauer, J.u. Alt, F.: Handbuch der Feuerbeschau. Stuttgart 21993.
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