Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Brandmauer
Brandmauer(Brandwand), durch die Landesbauordnungen vorgeschriebene feuerbeständige, öffnungslose und standfeste Mauer, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern soll; sie unterteilt Gebäude in Brandabschnitte (Mindestdicke der B. ein Mauerziegel, d. h. 24,5 cm, oder 15 cm Stahlbeton).
Brandmauer(Brandwand), durch die Landesbauordnungen vorgeschriebene feuerbeständige, öffnungslose und standfeste Mauer, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern soll; sie unterteilt Gebäude in Brandabschnitte (Mindestdicke der B. ein Mauerziegel, d. h. 24,5 cm, oder 15 cm Stahlbeton).