Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Brandmauer
Brandmauer(Brandwand), durch die Landesbauordnungen vorgeschriebene feuerbeständige, öffnungslose und standfeste Mauer, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern soll; sie unterteilt Gebäude in Brandabschnitte (Mindestdicke der B. ein Mauerziegel, d. h. 24,5 cm, oder 15 cm Stahlbeton).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Brandmauer