Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Boykott
Boykọtt[nach dem von den Iren geächteten engl. Güterverwalter C. Boycott, * 1832, ✝ 1897] der, Verrufserklärung als polit., soziale oder wirtsch. Zwangsmaßnahme oder Kampfmittel, durch die eine Person, ein Unternehmen oder ein Staat (Sanktion) vom regelmäßigen Geschäftsverkehr ausgeschlossen wird. B. als Mittel des Arbeitskampfes ist die Weigerung der Arbeitgeber, bestimmte Arbeitnehmer einzustellen, oder der Arbeitnehmer, bei bestimmten Arbeitgebern zu arbeiten. Er ist unzulässig, wenn Zweck oder Mittel gegen die guten Sitten verstoßen.
Boykọtt[nach dem von den Iren geächteten engl. Güterverwalter C. Boycott, * 1832, ✝ 1897] der, Verrufserklärung als polit., soziale oder wirtsch. Zwangsmaßnahme oder Kampfmittel, durch die eine Person, ein Unternehmen oder ein Staat (Sanktion) vom regelmäßigen Geschäftsverkehr ausgeschlossen wird. B. als Mittel des Arbeitskampfes ist die Weigerung der Arbeitgeber, bestimmte Arbeitnehmer einzustellen, oder der Arbeitnehmer, bei bestimmten Arbeitgebern zu arbeiten. Er ist unzulässig, wenn Zweck oder Mittel gegen die guten Sitten verstoßen.