Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Botschaft
Botschaft,1) Diplomatie: meist von einem Botschafter geleitete diplomat. Vertretung eines Staates in einem anderen Staat; untersteht i. d. R. dem Außenmin. des Entsendestaates; zu den völkerrechtl. Aufgaben gehören: Vermittlung des diplomat. Verkehrs zw. Entsende- und Empfangsstaat, Vertretung der eigenen Staatsangehörigen. Das Gebäude der B. genießt diplomat. Schutz (Exterritorialität).
2) Staatsrecht: im Verfassungsstaat eine schriftl. unmittelbare Kundgebung des Staatsoberhauptes an die Volksvertretung aus wichtigem Anlass.
Botschaft,1) Diplomatie: meist von einem Botschafter geleitete diplomat. Vertretung eines Staates in einem anderen Staat; untersteht i. d. R. dem Außenmin. des Entsendestaates; zu den völkerrechtl. Aufgaben gehören: Vermittlung des diplomat. Verkehrs zw. Entsende- und Empfangsstaat, Vertretung der eigenen Staatsangehörigen. Das Gebäude der B. genießt diplomat. Schutz (Exterritorialität).
2) Staatsrecht: im Verfassungsstaat eine schriftl. unmittelbare Kundgebung des Staatsoberhauptes an die Volksvertretung aus wichtigem Anlass.