Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bote
Bote,1) Nachrichtenwesen: Überbringer einer Nachricht oder Sendung. Das im MA. bes. von Klöstern, später von Städten, Kaufleuten usw. ausgebildete Botenwesen (Botenanstalten, Botenmeister) wurde seit dem 17. Jh. durch das staatl. Postmonopol (Posthoheit) abgelöst.
2) Recht: derjenige, der für einen anderen eine Erklärung abgibt oder entgegennimmt, ohne dessen Stellvertreter zu sein. B. brauchen nicht geschäftsfähig zu sein (z. B. Kinder).
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