Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bordell
Bordẹll[frz., urspr. »Bretterhütte«] das, Unternehmen, dessen Inhaber Räume zur gewerbl. Ausübung der Prostitution zur Verfügung stellt. Der Betrieb eines B. ist in Dtl. in bestimmten Fällen strafbar als Förderung der Prostitution (§ 180 a StGB), wenn z. B. Personen in wirtsch. oder persönl. Abhängigkeit gehalten werden, minderjährig sind oder die Prostitution über die reine Wohnungsgewährung hinaus gefördert wird.
Bordẹll[frz., urspr. »Bretterhütte«] das, Unternehmen, dessen Inhaber Räume zur gewerbl. Ausübung der Prostitution zur Verfügung stellt. Der Betrieb eines B. ist in Dtl. in bestimmten Fällen strafbar als Förderung der Prostitution (§ 180 a StGB), wenn z. B. Personen in wirtsch. oder persönl. Abhängigkeit gehalten werden, minderjährig sind oder die Prostitution über die reine Wohnungsgewährung hinaus gefördert wird.