Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bootsmann
Bootsmann,1) auf Handelsschiffen das für den Decksbereich verantwortl. seemänn. Besatzungsmitglied.
2) in der dt. Marine dem Feldwebel entsprechender Dienstgrad.
Bootsmann,1) auf Handelsschiffen das für den Decksbereich verantwortl. seemänn. Besatzungsmitglied.
2) in der dt. Marine dem Feldwebel entsprechender Dienstgrad.