Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bodenrecht
Bodenrecht,die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Beziehungen der Menschen zu Grund und Boden regeln. Zum B. gehören die Vorschriften über die Ordnung des Baubodens, bes. das Baugesetzbuch ( Städtebau). Für die Landwirtschaft sind v. a. das Flurbereinigungs-Ges. i. d. F. v. 16. 3. 1976 und das Grundstücksverkehrs-Ges. vom 28. 7. 1961 wichtig. Zunehmende Bedeutung erlangt das Recht des Natur- und Landschaftsschutzes (Bodenschutz-Ges. vom 17. 3. 1998).
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