Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Blutrache
Blutrache,in frühen Stufen der Rechtsentwicklung das für die Familien- oder Sippenangehörigen bestehende Recht (auch die Pflicht), die Tötung oder Ehrenkränkung eines Angehörigen am Schuldigen oder an einem seiner Verwandten zu rächen. Die B. konnte zuweilen durch das Wergeld abgelöst werden. Außer bei Naturvölkern ist die B. bei alten Völkern bezeugt, z. B. in isländ. Sagas; in manchen europ. Randgebieten (z. B. Korsika, Sizilien, Kaukasus) hielt sie sich bis ins 20. Jahrhundert.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Blutrache