Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Blutprobe
Blutprobe,Blutentnahme zur Blutuntersuchung, z. B. zur Feststellung der Blutgruppe bei Abstammungsstreitigkeiten oder des Alkoholgehalts des Blutes. - Rechtlich gesehen besteht eine erzwingbare Verpflichtung zur Duldung von B. nur zur Durchführung einer Blutgruppenuntersuchung und in bestimmten Fällen im Strafverfahren. Die B. wird durch den Richter, den Staatsanwalt oder dessen Hilfsbeamten angeordnet; sie darf nur von einem Arzt durchgeführt werden. Am häufigsten wird die B. als Alkohol-B. (Alkoholprobe) zur Ermittlung des Alkoholgehalts bei Verdacht auf Trunkenheitsdelikte angewandt (Blutalkoholbestimmung). Die Alkoholkonzentration beträgt im Blut (durch Stoffwechselvorgänge bedingt) normalerweise 0,024-0,06 ‰. Bei folgenlosem Fahren eines Kfz liegt bereits bei 0,5 ‰ Alkohol im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 ‰ eine Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Blutprobe