Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Blockade
Blockade [zu frz. bloquer »sperren«] die,
1) graf. Technik: Blockieren.
2) Völkerrecht: Absperrung eines Gebietes von der Einfuhr lebens- oder kriegswichtiger Güter. Im Frieden verstößt B. ohne besondere Rechtfertigung (z. B. Selbstverteidigung) gegen das Verbot von Gewaltanwendung. Im Krieg ist B. als Mittel der Seekriegführung (Absperrung von Häfen und Küsten des Gegners) zulässig, wenn sie Gegnern und Neutralen erklärt und durch Streitkräfte wirksam durchgesetzt wird. Schiffe der B.-Brecher können aufgebracht und beschlagnahmt werden. B.-Regeln enthält die Pariser Seerechtsdeklaration von 1856. (Berliner Blockade)
Blockade [zu frz. bloquer »sperren«] die,
1) graf. Technik: Blockieren.
2) Völkerrecht: Absperrung eines Gebietes von der Einfuhr lebens- oder kriegswichtiger Güter. Im Frieden verstößt B. ohne besondere Rechtfertigung (z. B. Selbstverteidigung) gegen das Verbot von Gewaltanwendung. Im Krieg ist B. als Mittel der Seekriegführung (Absperrung von Häfen und Küsten des Gegners) zulässig, wenn sie Gegnern und Neutralen erklärt und durch Streitkräfte wirksam durchgesetzt wird. Schiffe der B.-Brecher können aufgebracht und beschlagnahmt werden. B.-Regeln enthält die Pariser Seerechtsdeklaration von 1856. (Berliner Blockade)