Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Blinklicht
Blinklicht,Straßenverkehr:
1) in kurzen (periodischen) Zeitabständen aufleuchtende gelbe Lichtquelle, die eine Gefahrenstelle anzeigt. Ein B. bedeutet weder Gebot noch Verbot, sondern verpflichtet zu besonderer Aufmerksamkeit. Von diesem B. zu unterscheiden ist die Blinklichtanlage.
2) Rundum-Kennleuchten.
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