Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Blindenbetreuung
Blindenbetreuung,durch den Staat bzw. auf gesetzl. Grundlage erfolgende Unterstützung der Blinden. Die B. umfasst alle öffentl. Maßnahmen und Leistungen der Versicherung, Versorgung und Fürsorge, die aufgrund von Sozialgesetzbuch, Bundesversorgungs-Ges., Arbeitsförderungs-Ges., Bundessozialhilfe-Ges. (Blindenhilfe als Barleistung) und den Blindengeld-Ges. der Länder (Blindengeld) vorgesehen sind. Weiter umfasst B. Maßnahmen zur schul. und berufl. Bildung sowie (nach dem Schwerbehinderten-Ges.) zur Beschaffung und Erhaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes auf dem freien Arbeitsmarkt, in Werkstätten für Behinderte oder in Blindenwerkstätten zur Rehabilitation. Die öffentl. Maßnahmen werden durch die Blindenselbsthilfe der Blindenverbände ergänzt; deren Spitzenverbände sind der Dt. Blindenverband e. V., Bonn, und der Bund der Kriegsblinden Dtl.s e. V., Bonn.
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