Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Blendung
Blendung,1) Medizin: Störung des Sehvermögens durch allzu hohe Leuchtdichten; tritt ein, wenn die kurzfristig ansprechenden Schutzmechanismen des Auges (reflektor. Verkleinerung der Lidspalte, Verengung der Pupille) bei plötzlich erhöhtem Lichteinfall nicht mehr genügen, worauf es zu einer Störung der lokalen Lichtanpassung in der Netzhaut kommt, oder wenn auf einer umschriebenen Netzhautstelle allzu große Leuchtdichteunterschiede liegen (z. B. durch Autoscheinwerfer).
2) Rechtsgeschichte: die Zerstörung des Sehvermögens; schwerste Verstümmelungsstrafe des antiken und mittelalterl. Rechts, bei schwerem Diebstahl (hierfür noch in der »Peinlichen Gerichtsordnung« von 1532 vorgesehen), Meineid, Verrat, Falschmünzerei u. a. vollzogen.
Blendung,1) Medizin: Störung des Sehvermögens durch allzu hohe Leuchtdichten; tritt ein, wenn die kurzfristig ansprechenden Schutzmechanismen des Auges (reflektor. Verkleinerung der Lidspalte, Verengung der Pupille) bei plötzlich erhöhtem Lichteinfall nicht mehr genügen, worauf es zu einer Störung der lokalen Lichtanpassung in der Netzhaut kommt, oder wenn auf einer umschriebenen Netzhautstelle allzu große Leuchtdichteunterschiede liegen (z. B. durch Autoscheinwerfer).
2) Rechtsgeschichte: die Zerstörung des Sehvermögens; schwerste Verstümmelungsstrafe des antiken und mittelalterl. Rechts, bei schwerem Diebstahl (hierfür noch in der »Peinlichen Gerichtsordnung« von 1532 vorgesehen), Meineid, Verrat, Falschmünzerei u. a. vollzogen.