Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Blatt
Blatt, 1) Botanik: meist flächiges, Chlorophyll enthaltendes Organ der Samen- und Farnpflanzen (i. w. S. auch der Moose). Es dient in erster Linie als Laub-B. dem Aufbau der Kohlenhydrate durch die Photosynthese und der Wasserabgabe durch Transpiration. Ausgewachsen gliedert sich das B. morphologisch in ein Ober-B. mit flacher oder nadelförmiger Spreite (Laub- oder Nadel-B.) und (meist) B.-Stiel sowie in ein Unter-B. mit B.-Grund, der das B. mit der Sprossachse verbindet. Geschlossene Leitbündel durchziehen als B.-Adern, B.-Rippen oder B.-Nerven die Spreite, bei zweikeimblättrigen Pflanzen meist netzartig, bei einkeimblättrigen i. d. R. parallel oder bogenförmig. Sie dienen der Versorgung mit Wasser und Nährsalzen sowie dem Abtransport der Assimilationsprodukte. Die flache Spreite der Laubblätter kann ungeteilt, gefiedert, gestielt oder ungestielt (sitzend) sein. Nach bestimmter, meist kurzer Lebensdauer werden viele Laubblätter im Unterschied zu den Nadelblättern abgeworfen. Nach der Entwicklungsfolge unterscheidet man folgende B.-Arten: Keimblätter, Niederblätter, Laubblätter (Laub-B., Nadel-B.), Hochblätter und die Blätter im Blütenbereich (Blüte).
2) Holztechnik: Teil einer Holzverbindung.
3) Weberei: (Weberkamm, Webe-B., Riet), Teil der Webmaschine, schlägt den Schussfaden an das fertige Gewebe an.
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