Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Blasinstrumente
Blasinstrumente,Musikinstrumente, bei denen entweder die in einem festen Körper eingeschlossene Luft zum Klingen gebracht oder die Außenluft unmittelbar in Schwingung versetzt wird. Zur ersten Gruppe gehören: a) Flöten, b) Schalmeien (Rohrblattinstrumente, u. a. Oboe, Fagott, Klarinette, Saxophon), c) Trompeten-(Kesselmundstück-)Instrumente (u. a. Trompete, Posaune, Horn, Tuba), zur zweiten: d) Instrumente mit Durchschlagzungen (u. a. Harmonium, Zieh- und Mundharmonika). Die Orgel enthält Pfeifen der Typen a, b und d. Die Scheidung in Holz- und Blech-B. ist irreführend, da Flöten und Rohrblattinstrumente (z. B. das Saxophon) auch aus Metall gefertigt werden, Kesselmundstückinstrumente auch aus Holz (z. B. der Zink). Die Tonhöhe richtet sich bei den Typen a, b und c nach der Länge der Luftsäule. Bei schärferem Anblasen (»Überblasen«) erklingen höhere Teiltöne. Bei den Flöten wird der Luftstrom gegen den scharfen Rand einer oberen Öffnung getrieben, bei den Schalmeien wird er durch ein Rohrblatt oder Blattpaar, bei den Trompeteninstrumenten durch Ventile unterbrochen.
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