Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Blankettgesetz
Blankẹttgesetz,Rechtsvorschrift, die eine Rechtsfolge anordnet, deren Voraussetzungen anderen (ausführenden) Rechtsvorschriften zu entnehmen sind. Sieht ein B. die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen vor, müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im B. selbst bestimmt werden (Art. 80 Abs. 1 GG).
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