Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bischof
I Bischof[von grch. epískopos »Aufseher«], leitender Geistlicher christl. Gemeinden. Das B.-Amt wurzelt in den hellenist. Gemeinden. B. werden zusammen mit »Diakonen« erstmalig von Paulus (Phil. 1, 1) erwähnt; vom Amt des Presbyters zunächst nicht scharf getrennt. Im 2. Jh. wird das B.-Amt monarchisch und gewinnt die Führung in der Gemeinde, Lehre und Leitung. In der kath. Kirche steht der B. in der ihm anvertrauten Diözese (Bistum, Sprengel) in der apostolischen Nachfolge und ist durch B.-Weihe mit der Vollmacht des Lehr-, Priester- und Hirtenamtes ausgestattet. Er wird i. d. R. vom Papst aufgrund von Kandidatenlisten ernannt. Alle B. bilden das B.-Kollegium. Im teilkirchl. Bereich treten die B. zu gemeinsamer Ausübung des bischöfl. Dienstes in B.-Konferenzen (seit dem 19. Jh.) zusammen. Seit 1965 gibt es außerdem die dem Papst direkt verantwortl. B.-Synode, die den gesamten Episkopat der kath. Kirche repräsentiert. Zur Amtstracht gehören B.-Ring, Brustkreuz, B.-Stab und Mitra. Mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind die B. gehalten, ihren Amtsverzicht einzureichen. - In den evang. Kirchen kennen einige Landeskirchen das B.-Amt, einige haben einen anderen Titel für ihren leitenden Amtsträger (z. B. Kirchenpräsident). Der B. wird i. d. R. von der Synode auf Lebenszeit gewählt, kann aber unter Umständen wieder abberufen werden. Zur Amtstracht gehört das goldene Brustkreuz (B.-Kreuz). - Auch die Ostkirchen kennen die apostol. Nachfolge im B.-Amt. Der B. wird hier i. d. R. von einer besonderen Wahlversammlung gewählt.
Literatur:
Kremer, St.: Herkunft u. Werdegang geistl. Führungsschichten in den Reichsbistümern zwischen Westfälischem Frieden u. Säkularisation. Fürstbischöfe, Weihbischöfe, Generalvikare. Freiburg u. a. 1992.
II Bischof,
kaltes Getränk aus Rotwein, Zucker, Orangenschalen und Orangensaft.
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