Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Binnenschifffahrt
Binnenschifffahrt,Schifffahrt auf Binnengewässern. Sie hat den Vorteil niedriger Kosten, denen allerdings die relative Langsamkeit der Beförderung und eine Abhängigkeit von Wasserstand, Strömungsgeschwindigkeit, Eis gegenüberstehen. Die B. eignet sich daher bes. für die Beförderung geringwertiger Massengüter. Daneben dient die B. auch der Beförderung von Personen (bes. Ausflugsverkehr). Von der dt. B. wurden (1997) insgesamt 233,4 Mio. t Güter befördert. Der Rhein ist die wichtigste Wasserstraße. - Die bedeutendsten dt. Binnenhäfen sind Duisburg, Köln, Hamburg, Karlsruhe, Ludwigshafen, Mannheim, Dortmund, Frankfurt am Main, Neuss, Bremen. - Die privatrechtl. Verhältnisse in der B. werden durch das B.-Ges. geregelt, u. a. die Rechtsstellung des Schiffseigners, Befugnisse und Pflichten des Schiffsführers und Grundzüge des Arbeitsrechts der Schiffsbesatzung. Aufgaben des Bundes bestehen in der Förderung der Binnenflotte und des Binnenschiffsverkehrs, der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Verhütung von der Schifffahrt ausgehender schädl. Umwelteinwirkungen, der Schiffseichung u. a. (B.-Aufgaben-Ges. in der Fassung vom 4. 8. 1986). Das Ges. über den gewerbl. Binnenschiffsverkehr wurde durch das Tarifaufhebungs-Ges. vom 13. 8. 1993 mit Wirkung vom 1. 1. 1994 aufgehoben. Ab 1. 1. 1994 wurde die Tarifaufhebung im innerdt. Binnenschiffsverkehr wirksam. Verkehrspolizeil. Bestimmungen beinhaltet die B.-Straßenordnung, wobei für Donau, Mosel und Rhein Sondervorschriften gelten. Der Wahrung von Interessen der B.-Unternehmen dient der Bundesverband der dt. B. e. V., Duisburg. Zentrale Organisation ist der Verein für europ. B. und Wasserstraßen e. V., Duisburg.
Binnenschifffahrt,Schifffahrt auf Binnengewässern. Sie hat den Vorteil niedriger Kosten, denen allerdings die relative Langsamkeit der Beförderung und eine Abhängigkeit von Wasserstand, Strömungsgeschwindigkeit, Eis gegenüberstehen. Die B. eignet sich daher bes. für die Beförderung geringwertiger Massengüter. Daneben dient die B. auch der Beförderung von Personen (bes. Ausflugsverkehr). Von der dt. B. wurden (1997) insgesamt 233,4 Mio. t Güter befördert. Der Rhein ist die wichtigste Wasserstraße. - Die bedeutendsten dt. Binnenhäfen sind Duisburg, Köln, Hamburg, Karlsruhe, Ludwigshafen, Mannheim, Dortmund, Frankfurt am Main, Neuss, Bremen. - Die privatrechtl. Verhältnisse in der B. werden durch das B.-Ges. geregelt, u. a. die Rechtsstellung des Schiffseigners, Befugnisse und Pflichten des Schiffsführers und Grundzüge des Arbeitsrechts der Schiffsbesatzung. Aufgaben des Bundes bestehen in der Förderung der Binnenflotte und des Binnenschiffsverkehrs, der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Verhütung von der Schifffahrt ausgehender schädl. Umwelteinwirkungen, der Schiffseichung u. a. (B.-Aufgaben-Ges. in der Fassung vom 4. 8. 1986). Das Ges. über den gewerbl. Binnenschiffsverkehr wurde durch das Tarifaufhebungs-Ges. vom 13. 8. 1993 mit Wirkung vom 1. 1. 1994 aufgehoben. Ab 1. 1. 1994 wurde die Tarifaufhebung im innerdt. Binnenschiffsverkehr wirksam. Verkehrspolizeil. Bestimmungen beinhaltet die B.-Straßenordnung, wobei für Donau, Mosel und Rhein Sondervorschriften gelten. Der Wahrung von Interessen der B.-Unternehmen dient der Bundesverband der dt. B. e. V., Duisburg. Zentrale Organisation ist der Verein für europ. B. und Wasserstraßen e. V., Duisburg.