Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Binnengewässer
Binnengewässer,Völkerrecht: die zum Gebiet eines Staates gehörenden und seiner Rechtsetzung unterworfenen natürl. und künstl. Wasserflächen (bes. Flüsse, Häfen, Reeden, Buchten).
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