Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Billigkeit
Billigkeit,Recht: die Beurteilung eines Rechtsfalles nach dem natürl. Gerechtigkeitsempfinden, in Ergänzung des geschriebenen Rechts, um Härten zu mildern. Die Idee der B. kommt u. a. in §§ 133, 242 BGB (Auslegung von Erklärungen nach »Treu und Glauben«) zum Ausdruck.
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