Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bigamie
Bigamie[lat.-grch.] die (Doppelehe), das Eingehen einer weiteren Ehe bei bereits bestehender, verboten nach § 1306 BGB. Die Ehe kann durch gerichtl. Urteil aufgehoben werden (§§ 1313 ff. BGB). Der vorsätzl. Verstoß gegen das Verbot ist nach § 172 StGB mit Strafe bedroht.
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