Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Biersteuer
Biersteuer,eine der ältesten Verbrauchsteuern. In Dtl. sind Steuerschuldner die Brauereien, die Steuersätze sind nach Hektolitermenge und Stammwürzegehalt gestaffelt. Die den Ländern zustehenden kassenmäßigen Einnahmen aus der B. betragen etwa 0,2 % des gesamten Steueraufkommens.
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