Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bibliothekar
Bibliothekar(Bibliothekarin), Bibliotheksbeamter oder -angestellter in wiss. Bibliotheken (auch in öffentlichen Bibliotheken). Bei den wiss. Bibliotheken unterscheidet man den Beamtenlaufbahnen entsprechend den höheren, gehobenen und mittleren Dienst sowie einen einfachen Dienst ohne bibliothekar. Fachausbildung. Voraussetzung für den höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium und ein 2-jähriger Vorbereitungsdienst als Bibliotheksreferendar an einer Ausbildungsbibliothek sowie an einer Bibliotheksschule, für den gehobenen Dienst der Abschluss einer einschlägigen Fachhochschulausbildung und für den mittleren Dienst (erforderlich: Realschulabschluss oder eine bibliotheksverwandte, abgeschlossene Berufsausbildung) eine 2-jährige prakt. und theoret. Ausbildung (Abschluss als Bibliotheksassistent).
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