Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bezugsrecht
Bezugsrecht,das (handelbare) Recht der Aktionäre, bei Kapitalerhöhungen neue Aktien im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zu erwerben (§ 186 Aktien-Ges.).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Bezugsrecht