Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bezirksgericht
Bezịrksgericht,1) in der DDR seit 1952 die gerichtl. Mittelinstanz: Je ein B. war für einen der 15 Bez. zuständig. Nach dem Einigungsvertrag blieben die B. in den neuen Bundesländern zunächst bestehen, bis diese die im Gerichtsverfassungs-Ges. vorgesehenen Ger., zumeist Oberlandesger., eingerichtet hatten.
2) in Österreich und in einigen Kt. der Schweiz das Ger. 1. Instanz, das, ähnlich dem dt. Amtsger., die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen ausübt.
Bezịrksgericht,1) in der DDR seit 1952 die gerichtl. Mittelinstanz: Je ein B. war für einen der 15 Bez. zuständig. Nach dem Einigungsvertrag blieben die B. in den neuen Bundesländern zunächst bestehen, bis diese die im Gerichtsverfassungs-Ges. vorgesehenen Ger., zumeist Oberlandesger., eingerichtet hatten.
2) in Österreich und in einigen Kt. der Schweiz das Ger. 1. Instanz, das, ähnlich dem dt. Amtsger., die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen ausübt.