Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bezirk
Bezịrk [ahd., zu lat. circus »Kreis«], der räuml. Zuständigkeitsbereich einer Behörde oder eines Gerichts (Amts-B.), i. e. S. einer Verwaltungsinstanz (z. B. Verwaltungs-B., Regierungs-B.; in Österreich Polit. Bezirk). In der DDR war B. die staatl. Gebietseinheit, die 1952 anstelle der Länder eingeführt wurde. Oberstes staatl. Organ war der B.-Tag, ausführendes Organ der Rat des B. Mit Wirkung vom 14. 10. 1990 wurden aus den 15 B. die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gebildet. O-Berlin, das als B. galt, wurde mit W-Berlin zum Land Berlin vereinigt.
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