Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bewertung
Bewertung,Betriebswirtschaft: die Zuordnung einer Geldgröße auf bestimmte Güter oder Handlungsalternativen. Höhe und Art des Wertansatzes hängen vom Zweck der B. ab (z. B. Gewinnermittlung, Preisbildung). Die Wertansätze im Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung) gründen sich entsprechend den handels- und steuerrechtl. Vorschriften (v. a. §§ 252-256 und 279-283 HGB, § 6 EStG) auf die Anschaffungskosten, die Herstellungskosten, den Teilwert und den gemeinen Wert. Die Kostenrechnung legt den Tageswert zugrunde, um nicht Scheingewinne oder -verluste auszuweisen, oder Verrechnungspreise. Bei der B. ganzer Unternehmen werden v. a. der Substanzwert und der Ertragswert herangezogen.
Handels- und steuerrechtl. B.-Grundsätze ergeben sich aus dem kaufmänn. Vorsichtsprinzip. Hiernach dürfen nur realisierte Wertsteigerungen als Gewinne berücksichtigt werden (Realisationsprinzip): Noch nicht abgesetzte Güter und Dienstleistungen müssen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungswertprinzip), nur abgesetzte Leistungen dürfen mit dem (höheren) Marktpreis bewertet werden (Zeitpunkt der Forderungsentstehung). Noch nicht realisierte, aber schon abzusehende Wertminderungen (negative Erfolgsbeiträge) müssen bei Erkennen ergebnismindernd berücksichtigt werden (Imparitätsprinzip). Eine bes. Ausprägung des Imparitätsprinzips ist das handelsrechtl. Niederstwertprinzip (Niedrigstwertprinzip) nach §§ 253, 279 HGB: Weichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes einerseits und der aus dessen Markt- und Börsenpreis am Abschlussstichtag abgeleitete bzw. der beizulegende Wert andererseits voneinander ab, so darf nur der niedrigere Wert angesetzt werden (strenges Niederstwertprinzip). Dieses gilt z. B. für das Umlaufvermögen; für Anlagegüter kann der Anschaffungs- oder niedrigere Teilwert ausgewiesen werden (gemildertes Niederstwertprinzip). Dem Niederstwertprinzip auf der Aktivseite der Bilanz entspricht auf der Passivseite das Höchstwertprinzip.
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