Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beweissicherung
Beweissicherung,Zivilprozess: in einem selbstständigen Beweisverfahren die vorsorgl. Beweisaufnahme außerhalb oder während des Urteilsverfahrens (auch vor einem mögl. späteren Prozess), die auf Antrag stattfindet, wenn der Gegner zustimmt oder die Gefahr besteht, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird, oder wenn ein rechtl. Interesse an der Feststellung des Zustandes einer Sache besteht.
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