Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beweislast
Beweislast,die den Parteien im Zivilprozess obliegende Verpflichtung, ihre Tatsachenbehauptungen zu beweisen. Kann die Wahrheit oder Unwahrheit von Tatsachenbehauptungen nicht bewiesen werden, wird zuungunsten desjenigen entschieden, der die B. trägt.
Beweislast,die den Parteien im Zivilprozess obliegende Verpflichtung, ihre Tatsachenbehauptungen zu beweisen. Kann die Wahrheit oder Unwahrheit von Tatsachenbehauptungen nicht bewiesen werden, wird zuungunsten desjenigen entschieden, der die B. trägt.