Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bevölkerungstausch
Bevölkerungstausch,staatlich organisierte Umsiedlung nationaler Minderheiten zw. zwei Staaten, gewöhnlich durch zweiseitige Staatsverträge vereinbart, die sowohl die Gegenseitigkeit als auch die ordnungsgemäße Durchführung sichern. Bedingung dafür ist die wechselseitige Anerkennung der Rechtsansprüche aller Betroffenen (z. B. Freiwilligkeit, Optionsrecht, Vermögensansprüche).
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