Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beuterecht
Beuterecht,das Recht einer Krieg führenden Macht, sich feindl. Gut anzueignen. Im Landkrieg ist feindl. Privateigentum geschützt; es darf nur bei dringender militär. Notwendigkeit weggenommen und nur für bestimmte Zwecke beschlagnahmt werden (Requisition). Kulturgüter unterliegen dem B. nicht ( Kulturgüterschutz). Der einzelne Soldat oder Zivilist, der sich feindl. Gut aneignet, begeht Plünderung. Über das B. im Seekrieg (Seebeute) Prise.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Beuterecht