Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beuterecht
Beuterecht,das Recht einer Krieg führenden Macht, sich feindl. Gut anzueignen. Im Landkrieg ist feindl. Privateigentum geschützt; es darf nur bei dringender militär. Notwendigkeit weggenommen und nur für bestimmte Zwecke beschlagnahmt werden (Requisition). Kulturgüter unterliegen dem B. nicht ( Kulturgüterschutz). Der einzelne Soldat oder Zivilist, der sich feindl. Gut aneignet, begeht Plünderung. Über das B. im Seekrieg (Seebeute) Prise.
Beuterecht,das Recht einer Krieg führenden Macht, sich feindl. Gut anzueignen. Im Landkrieg ist feindl. Privateigentum geschützt; es darf nur bei dringender militär. Notwendigkeit weggenommen und nur für bestimmte Zwecke beschlagnahmt werden (Requisition). Kulturgüter unterliegen dem B. nicht ( Kulturgüterschutz). Der einzelne Soldat oder Zivilist, der sich feindl. Gut aneignet, begeht Plünderung. Über das B. im Seekrieg (Seebeute) Prise.